KAIT
Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Capital Management Supervisory Requirements for IT (Germany)
Die KAIT waren das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)-Rundschreiben, das die IT-aufsichtlichen Erwartungen speziell für Kapitalverwaltungsgesellschaften konkretisierte — das sektorspezifische Gegenstück zu den Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT). Sie übertrugen Grundsätze zu IT-Governance, Informationssicherheit und Auslagerung auf die Fondsbranche. Mit der Europäische Union (EU)-Verordnung Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wurden sie aufgehoben.
Historie & Fakten. Die KAIT reihten sich in die Familie der xAIT-Rundschreiben ein, mit denen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einheitliche IT-Erwartungen über die Finanzsektoren hinweg formulierte. Um eine Doppelregulierung mit Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) zu vermeiden, hob die BaFin die KAIT mit Ablauf des 16. Januar 2025 auf; seit dem 17. Januar 2025 gelten für die betroffenen Gesellschaften unmittelbar die DORA-Vorgaben.
Ausblick & Empfehlung. Auch wenn die KAIT formal außer Kraft sind: Ihre Anforderungen finden sich weitgehend in Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) wieder, und implementierte Prozesse bleiben verwertbar. Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten ihren bestehenden Umsetzungsstand per Gap-Analyse gegen DORA spiegeln, statt von vorn zu beginnen — vieles ist bereits vorhanden, anderes (etwa das Drittparteien-Informationsregister) ist neu.