BaFin

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Federal Financial Supervisory Authority (Germany)

    Die BaFin ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungs- und Zahlungsdienstleister, gegründet 2002 mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie überwacht die Stabilität und Integrität des Finanzsektors und hat dafür über Jahre die IT-aufsichtlichen Rundschreiben der xAIT-Familie (Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT), Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT), Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (KAIT), Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT (ZAIT)) erlassen. Mit der Europäische Union (EU)-Verordnung Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) ist sie zugleich zentrale nationale Aufsicht für die digitale operationale Resilienz.

    Historie & Fakten. Die BaFin entstand 2002 aus der Zusammenlegung der zuvor getrennten Aufsichtsämter für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel; sie untersteht dem Bundesfinanzministerium und ist für Deutschland die zuständige nationale Behörde im europäischen Aufsichtsgefüge. Im Bankenbereich arbeitet sie eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen. Mit Anwendung von Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) hat sie die nationalen xAIT-Rundschreiben aufgehoben beziehungsweise auf Auslauf gestellt, um Doppelregulierung zu vermeiden.

    Kontakt & Meldewege. Hauptsitze: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn (Postfach 1253, 53002 Bonn) sowie Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main. Telefon +49 228 4108-0, Fax +49 228 4108-1550, E-Mail poststelle@bafin.de, Website www.bafin.de. Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)-spezifische Melde- und Einreichungswege (etwa zum Informationsregister oder zur Vorfallsmeldung) werden über die BaFin- und Europäische Union (EU)-Verfahren geregelt; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Stand auf bafin.de.

    Ausblick & Empfehlung. Für beaufsichtigte Institute verschiebt Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) den Bezugspunkt von nationalen Rundschreiben hin zu unmittelbar geltendem Europäische Union (EU)-Recht — inklusive neuer Pflichten wie dem Informationsregister für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Drittparteien. Entscheidend ist, die bisherigen, an xAIT ausgerichteten Prozesse nicht zu verwerfen, sondern gezielt gegen die DORA-Anforderungen abzugleichen und um die echten Neuerungen zu ergänzen.