Reproduzierbarkeit
Auch bekannt als: Wiederholbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Repeatability
Anforderung, dass ein anderer Sachverständiger mit denselben Daten und denselben dokumentierten Schritten zum selben Ergebnis kommt.
Reproduzierbarkeit trennt forensische Analyse von Vermutung. Sie verlangt dokumentierte Werkzeuge mit Versionsstand, protokollierte Arbeitsschritte und unveränderte Ausgangsdaten. Der Europäisches Polizeiamt (inkl. EC3) (Europol)-Bericht macht sie zum Prüfstein für den Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI): Ein Ergebnis, dessen Zustandekommen niemand nachvollziehen kann, ist auch dann nicht verwertbar, wenn es statistisch richtig ist. Dieselbe Logik gilt im internen Kontrollsystem – eine Kontrolle ohne nachvollziehbaren Nachweis existiert für den Prüfer nicht.
- Fachliche Grundlage
- Europol, Digital forensics: gap analysis, 2026 (öffnet in neuem Tab)