Gerichtsverwertbarkeit
Auch bekannt als: Admissibility, Beweisverwertbarkeit
Eignung eines Beweismittels, in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren berücksichtigt zu werden – abhängig von rechtmäßiger Erhebung, intakter Beweismittelkette und nachvollziehbarer Analyse.
Verwertbarkeit entscheidet sich nicht im Labor, sondern vorher: Durfte zugegriffen werden, wurde unverändert gesichert, ist jeder Schritt dokumentiert, kann ein Dritter das Ergebnis prüfen. Der Europäisches Polizeiamt (inkl. EC3) (Europol)-Bericht verweist auf Verfahren, die eingestellt wurden, weil Ergebnisse kommerzieller Werkzeuge nicht korrekt interpretiert oder belegt werden konnten. Für Unternehmen gilt dasselbe gegenüber Versicherern, Aufsichtsbehörden und Arbeitsgerichten.