Kontrollierter KI-Einsatz

    Auch bekannt als: Controlled AI Use, KI-Governance in der Forensik

    Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI) in der Beweisanalyse nur mit protokollierten Aktionen, menschlicher Prüfung und dokumentiertem Ergebnis – so dass jeder Schritt vor Gericht nachvollzogen werden kann.

    Der Europäisches Polizeiamt (inkl. EC3) (Europol)-Bericht stellt zwei Ketten gegenüber: Beweismittel – Künstliche Intelligenz (KI) – Black Box – nicht prüfbares Ergebnis, gegen Beweismittel – KI – protokollierte Aktionen – menschliche Verifikation – dokumentiertes Ergebnis – Bericht. Nur die zweite ist verwertbar. KI darf Hinweise liefern und Arbeit beschleunigen; die Analyse muss wiederholbar bleiben, Ausgangsdaten dürfen nicht verändert werden, und jede Schlussfolgerung braucht einen Menschen, der sie vertritt. Rechtlicher Rahmen sind AI Act, DSGVO und das US-Institut für Standards und Technologie (NIST) Künstliche Intelligenz (AI) Risk Management Framework.

    Normen und Rahmenwerke
    Fachliche Grundlage
    Europol, Digital forensics: gap analysis, 2026 (öffnet in neuem Tab)