PII

    Personenbezogene bzw. personenidentifizierende Daten

    Personally Identifiable Information

    PII bezeichnet Informationen, mit denen sich eine konkrete Person identifizieren lässt — direkt (Name, Ausweisnummer) oder in Kombination mehrerer Merkmale. In Europa ist der weiter gefasste Begriff der personenbezogenen Daten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) maßgeblich. Der Schutz solcher Daten ist nicht nur Sicherheits-, sondern auch Rechtspflicht.

    Historie & Fakten. Der Begriff PII stammt vor allem aus dem Vereinigte Staaten von Amerika (US)-Kontext; das europäische Recht arbeitet mit dem weiter gefassten Begriff der personenbezogenen Daten, der schon dann greift, wenn eine Person bestimmbar ist. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass auch scheinbar harmlose Einzelinformationen in Kombination eine Person eindeutig machen können. Bei einem Sicherheitsvorfall mit Personendatenbezug entstehen zusätzliche Pflichten — etwa die getrennte Meldung an die Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden.

    Ausblick & Empfehlung. Sicherheit und Datenschutz greifen ineinander: Ein Angriff, der personenbezogene Daten betrifft, löst neben der EU-Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit 2 (NIS2)-Meldekette parallel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Meldepflicht aus. Praktisch heißt das, Datenbestände zu kennen (Welche PII liegen wo?), sie zu minimieren und zu schützen — Datensparsamkeit ist zugleich Risikoreduktion. In der Forensik ist der Umgang mit PII besonders sorgfältig zu dokumentieren.